Foto: M. Eram / DRK e.V.
Wir vermitteln Kuren für:
Ein Anrecht auf eine Kur hat jede Frau, die ein Kind geboren hat. Die Erholungskur dauert in der Regel drei Wochen. Die Bedürftigkeit ist über ein ärztliches Attest (Kinder-, Hausarzt) nachzuweisen. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse.
Bei Ablehnung der Kostenübernahme helfen wir Ihnen gern bei der Formulierung eines Widerspruchs.