trauernde_kinder_header.jpg Foto: Jörg F. Müller/DRK e.V.

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Betreutes Wohnen

Ansprechpartner

Birgit Schleinig
Leitung
b.schleinig@drk-stendal.de

Elfi Kobielski
e.kobielski@drk-stendal.de

Kinder- und Jugendhäuser
„Anne Frank“
Heerener Straße 29
39590 Tangermünde

Telefon: 039322 | 72 21 10
Fax: 039322 | 72 21 30

Wir freuen uns, dass Sie sich für das Konzept unseres Betreuten Wohnens interessieren.

  • 1. Art der Einrichtung

    Stationäres Wohnen in einer Einraumwohnung mit 2 Plätzen, bzw. Nachbetreuung im eigenen Wohnraum

    1.1 Gesetzliche Grundlagen

    • Betreuung von Jungen und Mädchen im Alter von 16 Jahren längstens bis zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit gemäß § 27 i. V. m. den §§ 34 und 41 SGB VIII
    • Betreuung und Nachbetreuung im eigenen Wohnraum möglich


    1.2 Belegung

    Die Jugendlichen leben im Obergeschoss eines zweistöckigen Hauses. Die Aufnahme- bzw. Platzzahl beträgt 2 Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 Jahren. (längstens bis wirtschaftlicher Selbständigkeit)
    Im Haus (Etage) befinden sich 2 Einraumwohnungen. Den Bewohnern stehen neben dem Wohnraum ein Bad und eine Küche zur Verfügung. Zur Gemeinsamen Nutzung (Gruppenübergreifend = Anbindung an die Trainingswohngruppe) gibt es ein Sportraum, ein Entspannungsraum, ein Gruppenraum und 2 Spiel- und Sportplätze.

    Art der Versorgung:

    • Eigenversorgung durch Einkauf aller Lebensmittel und hauswirtschaftlichen Bedarf
    • Eigenständige Zubereitung der Mahlzeiten

     

    1.3 Fachpersonal

    Personalschlüssel = 7 Betreuungsstunden pro Woche, bei Bedarf Aushandlung von zusätzlichen Betreuungsstunden (Fachleistungsstunden, auch psychologische Fachleistungsstunden) möglich.

    Die Pädagogischen Mitarbeiter des Hauses sind qualifizierte Fachkräfte,

    • 1 staatlich anerkannte Erzieher/ innen
    • 1 Kindheitspädagogin BA

    Wirtschaftsbereich: 1 Hausfrau, gruppenübergreifend 1 Hausmeister.

    Leitung und Verwaltung Tangermünde:

    • Einrichtungsleiterin
    • Pädagogische Leiterin
    • Haushaltssachbearbeiterin
  • 2. Zielgruppe
    • Jugendliche und junge Erwachsene mit Sozialisierungsdefiziten, auf Grund von Milieu- und Erziehungseinflüssen
    • wenn die Dynamik in der Herkunftsfamilie unstimmig ist und ein zeitweiliges Lösen vom Familienverband notwendig wird
    • wenn ambulante Hilfen nicht mehr greifen 
    • wenn die Verselbstständigung des jungen Menschen in der Herkunftsfamilie nicht gewährleistet ist
    • junge Menschen, die ihre Selbstständigkeit in lebensnahen Bedingungen organisieren und erlernen wollen und dafür noch sozialpädagogischer Unterstützung bedürfen und bereit sind, aktiv an den Zielen mitzuarbeiten (Mitwirkungspflicht)
    • Jugendliche aus der Heimunterbringung, bei denen die Entwicklungsprozesse in der Gruppe abgeschlossen bzw. nicht mehr förderlich sind
    • Betreuung minderjähriger Schwangeren bis zur Entbindung und anschließender Betreuung im eigenen Wohnraum oder in einer Mutter – Kind – Einrichtung


    Die Hilfe kann nicht gewährt werden, wenn:

    • es an Freiwilligkeit und dauerhafter Mitwirkung fehlt
    • eine Schwerstpflegebedürftigkeit besteht


    Bei Drogenmissbrauch:

    Was führt zu einer sofortigen Entlassung:

    • Drogenfund im Haus bei dem Bewohner/in
    • Verteilung der Drogen an andere Bewohner/innen
    • Konsumierung von „harten“ Drogen z. B. Crack, Amphetamine, Kokain, Heroin, Chystal Meths…


    Konsum von „weichen“ Drogen (wie Cannabis, Marihuana…) ist nicht erwünscht. Beim Nachweis durch einen Drogentest, passiert folgendes:

    • Gruppeninterne Konsequenzen (besprochen im Team)
    • Gespräch mit Heiminterner Psychologin
    • Ambulante Therapie oder stationäre Therapie
    • Drogentest in regelmäßigen Abständen
    • Info an Sorgeberechtigten, an das Jugendamt (eventuelle Gesprächstermine)


    Sollte der Alltag nicht mehr bewältigt werden (kein Schulbesuch, auffälligen Verhalten in der Gruppe, Eigen- und Fremdgefährdung, Nichteinhalten der Ausgangszeiten, Fernbleiben über Nacht ….), erfolgt die sofortige Einweisung in die Psychiatrie zur stationären Therapie. Werden die Maßnahmen vom Jugendlichen abgelehnt, führt es zur Entlassung bzw. Beendigung der HzE Maßnahme in unserer Einrichtung.

  • 3. Aufnahme

    Aufnahme nach Anfrage

    • persönliches Vorgespräch und Besichtigung der Gruppe
    • Probezeit = 8 – 12 Wochen 
    • nach 6 Wochen wird ein Situationsbericht erstellt, in dem Empfehlungen für weiterführende Ziele gegeben werden
    • im darauffolgenden Hilfeplangespräch werden die Ziele und die weitere Perspektive besprochen
  • 4. Ziele
    • das Erreichen Altersentsprechender sozialer Integrationsfähigkeit und Persönlichkeitsentwicklung sowie die Abmilderung von Verhaltensauffälligkeiten
    • die Stärkung der Persönlichkeit, sowie die Verbesserung von Selbstwert- und Selbstwirksamkeitserleben
    • die Verbesserung der Beziehungsfähigkeit, der sozialen Kompetenz und der Integrationsfähigkeit
    • das Erkennen und Nutzen vorhandener Ressourcen,
    • die Abmilderung von Wahrnehmungsschwächen, kognitiven Schwächen und integrationshinderlichen Denkmustern
    • die Förderung der schulischen Leistungen
    • die Förderung altersentsprechender Freizeitaktivitäten, Hobbys, spezieller Talente,
    • das Erarbeiten einer realistischen Zukunftsperspektive
    • Informationen zu der „CareLeaver“ Vereinigung (Infos für den Weg aus der Jugendhilfe ins Erwachsenenleben in der Selbständigkeit)
    • Pflege von Außenkontakten- Ablösung vom Gruppenleben (Netzwerkarbeit)
    • Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine selbstständige Lebensführung werden trainiert
    • Vorhandene Ressourcen der Jugendlichen werden herausgebildet, gestärkt und genutzt sowie die Selbsthilfe gefördert
    • Kompetenzen und Interessengebiete der Jugendlichen sollen sich erweitern
    • Wirtschaftliche und soziale Lebensgrundlagen werden vorausschauend und langfristig abgesichert
    • Berufs- und Zukunftsorientierung werden angestrebt und eingeleitet
    • Praktiken des „Erwachsenwerden“ werden erfahren und erprobt


    Schwerpunkte hierbei sind:

    • Eigenverantwortung entwickeln und fördern
    • Selbstständigkeit in der Alltagsstrukturierung, Alltagsgestaltung und Alltagsbewältigung
    • Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit Finanzen
    • Planung und Vorbereitung des Umzugs in das Betreute Wohnen bzw. in die eigene Wohnung
  • 5. Methoden und Arbeitsprinzipien

    Die methodischen Grundlagen für das betreute Wohnen unterteilen wir in den sozialen, den lebensorientierten- und den schulischen Bereich / Ausbildung

    Sozialer Bereich

    • Vertrauensvolle Atmosphäre
    • an Fähigkeiten anknüpfen statt Defizite zu beschreiben
    • Aufzeigen von Orientierungs- und Lebensperspektiven
    • Kontaktpflege mit Eltern und Angehörigen
    • Auseinandersetzung mit Rechten und Pflichten als Staatsbürger
    • Unterstützung bei sinnvoller Freizeitgestaltung
    • Grenzen setzen und Regeln aufstellen, aber auf Freiräume achten
    • Wertschätzung und Akzeptanz
    • Arbeiten mit Zielvereinbarungen und Schlussfolgerungen
    • als Gesprächspartner zur Verfügung stehen (Vertrauen und Sicherheit vermitteln) 
    • Entwicklung von Lebens- und Zukunftsperspektiven


    Lebensorientierter Bereich

    • Orientierung an Stärken und Ressourcen
    • Einübung von lebenspraktischen Fähigkeiten (Saubermachen, Einkaufen, Wäschepflege, Zubereitung von Lebensmitteln)
    • Körper- Gesundheits- und Sozialpflege / Aufklärungsarbeit
    • Heranführung an die Selbstverwaltung der zustehenden monatlichen Finanzen
    • Vorbereitung und Hilfe bei Behörden und Formularen
    • Erstellung eines Finanzplanes mit Vermerk der regelmäßigen monatlichen Kosten (Miete, Strom, Telefon, Versicherung, GEZ)
    • Vorausschauende Planung von Ausgaben (Girokonto, Sparbuch)
    • Planung Auszug mit Wohnungssuche
    • schrittweise Selbstverwaltung der eigenen Papiere / Akten
    • wenn nötig Beantragung einen gerichtlich bestellten Betreuers
    • Kontaktpflege mit Nachbarn, Aufbau Netzwerk
    • Aufklärung der Projektgruppe (Vereinigung) CareLeaver (u.a. Ausgabe von Informationsmaterial, wenn gewünscht Kontaktaufnahme zu CareLeaver – Mitgliedern zur Beratung)


    Bereich Schule / Ausbildung

    • Beratungen bei Entscheidungen / Schule und Ausbildung
    • Begleitung und Unterstützung bei schulischen und Ausbildungsbelangen
    • auf Wunsch Stützunterricht bei den Hausaufgaben
    • Rückkoppelung mit Lehrern und Ausbildern
    • Unterstützung bei der Organisation von Praktika


    Arbeitsprinzipien

    • Partizipation und Empowerment („Hilfe zur Selbsthilfe“)
    • Herausbildung und Wahrnehmung der aktiven und aktivierbaren (sozialen) Ressourcen durch Gesprächs- und Angebotsvielfalt
    • Stufenweise und individuell angepasste Erhöhung der Anforderungen unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse jedes einzelnen Jugendlichen
    • Netzwerkarbeit mit Multiplikatoren
    • Lebenswelt- und Sozialraumorientierung
    • Akzeptanz und Wertschätzung der individuellen Persönlichkeiten als grundlegende Arbeitshaltung
    • Projektarbeit – Teilnahme Gruppenübergreifend möglich
  • 6. Besonderheiten
    • Sicherung der Langfristigkeit und Nachhaltigkeit unserer Arbeit durch die Prozessbegleitung vom Einzug in das Betreute Wohnen bis hin zur ambulanten Nachbetreuung im eigenen Wohnraum
    • Das Erzieherteam begleitet die Jugendlichen von der Trainingswohngruppe über das Betreute Wohnen bis hin zur Nachbetreuung im eigenen Wohnraum
    • Möglichkeit der Vernetzung mit dem Angebot der gesamten Einrichtung (Kletter- und Grenzerfahrungsprojekte, Arbeitsgemeinschaften usw.)
    • Projektarbeit, Feriengestaltung, Teilnahme an Projekten Gruppenübergreifend möglich
    • Projekt „Care – Leaver“ – Aufbau von Kontakten
  • 7. Qualitätssicherung

    Unter Maßnahmen der Qualitätssicherung und Entwicklung verstehen wir formalisierte, standardisierte und geordnete Teilprozesse, die der Beständigkeit und/ oder der kontinuierlichen Verbesserung unserer einrichtungsspezifischen Qualität dienen.

    Hierzu zählen:

    • Mitarbeiterqualifizierung, externe und interne Fortbildungen
    • Arbeitsorganisation, Arbeitsvorbereitung, Koordination
    • Sämtliche Dokumentation u.a. von Hilfeverläufen, Entwicklungsberichte, Aktennotizen, Erstellung von Dienstplänen, Protokolle von Beratungen und Versammlungen, Heimbeirat, Hilfeplankonferenzen, Beobachtungsprotokollen, Verlaufsdokumentation usw.
    • Kooperation mit Netzwerken
    • Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt / Vormund
    • Fachliche Reflexion, Team – und Fallberatungen
    • Supervision
    • Dokumentation und Meldepflicht von Besonderheiten Vorkommnissen und gesetzliche Regelungen zum Kinderschutz § 8a SGB VIII
    • Krisenmanagement
    • Anleitungen von Praktikanten
    • Einarbeitungskonzept Mitarbeiter/innen
    • Konzeptionelle Weiterentwicklung (Standards)
    • Arbeit mit dem sexualpädagogischen Konzept
    • Arbeit mit dem Gewaltschutzkonzept,
    • Medienkonzept i. A.
    • Partizipation und Beschwerdemanagement
    • Externe Möglichkeiten zur Beschwerde sind veröffentlicht in jeder Gruppe / Team (Aushang)
    • Öffentlichkeitsarbeit und Transparenz
    • Arbeit am Qualitätshandbuch – Qualitätsmanagement
    • Beratung zu Entwicklungs- und Investitionsmöglichkeiten
    • Begleitung der Jugendlichen durch Informationen des „Careleaver“ Vereins (bei Bedarf persönliche Kontaktaufnahme gestalten)

     

    Im Rahmen der Qualitätssicherung führen wir eine kontinuierliche Konzeptentwicklung durch. Darüber hinaus sind speziell abrufbare, interne Angebote wie Beratung, Prozessbegleitung und Kriseninterventionen als qualitätserweiternd zu sehen. Entsprechend des Datenschutzgesetzes verpflichtet sich der Einrichtungsträger, einen den Bestimmungen des SGB VIII entsprechenden Schutz der Sozialdaten bei ihrer Erhebung, Verarbeitung und Nutzung zu gewährleisten.

    Die Vereinbarung zum Kinderschutz wurde zwischen dem DRK Kreisverband Östliche Altmark e. V. und Landkreis Stendal als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Dezember 2017 unterzeichnet. Die genauen Leistungsbeschreibungen werden bei Bedarf zugesandt. Die verhandelten Entgelte sind vorhanden und werden ebenfalls bei Bedarf übermittelt.

     

  • 8. Kontaktdaten der Gruppe

    DRK Kinder und Jugendhäuser „Anne Frank“ 
    Heerener Str. 29 a 
    39590 Tangermünde

    Trainingswohngruppe / Betreutes Wohnen

    Erzieherin Frau A. Arlt und S. Raasch

    Tel.: 039322 / 72 21 22
    twgdrk-stendal.de