Als Arbeitgeber sind wir gesetzlich verpflichtet, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestimmte Arbeitsschutzgesetze und Verordnungen frei zugänglich zu machen.
Folgende Gesetze stehen zur Verfügung:
Die Zusammenstellung soll den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des DRK-Kreisverband Östliche Altmark e.V. mühelos einsehbar sein und über die aktuelle Gesetzeslage informieren.