buehnenbild_recht_und_personal_andre_zelck.jpg Foto: Andre Zelck / DRK

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  1. Über uns
  2. Compliance
  3. Transparenzstandard

Transparenzstandard

  • Transparenzstandards im Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Östliche Altmark e. V.

    Das Präsidium des Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Kreisverbandes Östliche Altmark e. V.  hat in seiner Sitzung vom 21.06.2022 Transparenzstandards beschlossen. Diese orientieren sich an den gemeinsamen Transparenzstandards des Deutschen Roten Kreuzes, die im Rahmen einer VG Bund von den Landesgeschäftsführern des Deutschen Roten Kreuzes beschlossen wurden.

    Als Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes sind wir in vielfältigen Aufgabenbereichen für das Gemeinwohl tätig. Wir nehmen gern unsere Verantwortung gegenüber der Gesellschaft war: aus diesem Grund stellen wir möglichst umfangreich alle Informationen der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung.

    Präambel

    Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist mit 191 Nationalen Gesellschaften die größte humanitäre Organisation der Welt. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) als nationale Rotkreuzgesellschaft und Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege ist Teil dieser weltweiten Gemeinschaft und rechtlich zur Beachtung der Grundsätze der Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität in all seinem Tun verpflichtet.

    Das DRK ist föderal gegliedert in Bundesverband, Landes-, Bezirks-, Kreisverbände und Ortsvereine sowie den Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e. V. mit seinen Gliederungen. Bundesverband sowie Landes-, Bezirks und Kreisverbände sind als eingetragene Vereine, bzw. das Bayerische Rote Kreuz als Körperschaft des Öffentlichen Rechts, jeweils rechtlich selbständige Gliederungen. Die Ortsvereine sind teilweise eingetragene, teilweise nicht eingetragene Vereine. Die Gliederungen arbeiten auf der Basis von einheitlichen, systematisch aufeinander aufbauenden Satzungen, die die Rechte und Pflichten im Rahmen der Mitgliedschaft im DRK regeln, zusammen.

    Vertrauen ist seit mehr als 150 Jahren eine zentrale Ressource des DRK. Es liegt im ureigenen Interesse des DRK, dieses Vertrauen zu bewahren und immer wieder neu herzustellen.

    Vor diesem Hintergrund stellt das DRK Informationen über seine Tätigkeit und Strukturen öffentlich zur Verfügung. Hierbei geht es vor allem um die Sicherstellung der Einhaltung rechtlicher Anforderungen und interner Richtlinien sowie um die Transparenz interner Prozesse. Wir setzen dabei auf die bereits eingeführten Governance und Compliance Prozesse. Das DRK sieht sich in einer Verpflichtung gegenüber Staat und Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf die uns anvertrauten, am meisten verwundbaren Menschen.

    Um der breiten Öffentlichkeit eine sachgerechtere Auseinandersetzung mit unserer Arbeit zu ermöglichen, beschränkt sich diese Verpflichtung nicht nur auf die Bereitstellung von Informationen über finanzielle Daten und Gremienstrukturen, sondern erstreckt sich auch auf die Bereitstellung öffentlich zugänglicher Informationen über die gesellschaftlichen Wirkungen unseres Handelns.

  • 1. Organisationsform

    Adressdaten

    Deutsches Rotes Kreuz,
    Kreisverband Östliche Altmark e.V.
    Moltkestraße 33
    39576 Stendal

    Tel.: 03931 – 6465 0
    Fax: 03931 – 6465 26
    E-Mail: infodrk-stendal.de

    Vereinsregister

    Der DRK Kreisverband Östliche Altmark e.V. ist im Zentralen Vereinsregister beim Amtsgericht Stendal unter VR-Nr. 118 eingetragen.

    Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

    USt-IdNr.: DE167 60 69 60 (auf Grundlage des § 27a Umsatzsteuergesetz)

    Gründungsjahr

    Der DRK Kreisverband Östliche Altmark e.V. wurde am 01.01.1995 in Stendal gegründet und in das Vereinsregister eingetragen.

  • 2. Organisationsstruktur

    Kreisversammlung

    Die Kreisversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Kreisverbandes. Sie besteht aus: 

    • den Delegierten der Ortsvereine und Rotkreuzgemeinschaften,
    • den Einzelmitgliedern und Delegierten von Arbeitskreisen, denen ein Stimmrecht eingeräumt worden ist,
    • den Vertretern der korporativen 3 Mitglieder, denen ein Stimmrecht eingeräumt worden ist,
    • den Mitgliedern des Präsidiums des Kreisverbandes

    und tagt mindestens einmal im Jahr.

    Präsidium

    Link zum Präsidium

    Die operative Geschäftsführung obliegt dem hauptamtlichen Vorstand und Kreisgeschäftsführer Herr Sven Theilemann. 2. Vorstand ist Herr Frank Latuske.

    Vertretungsberechtigte

    Zur rechtlichen Vertretung des Kreisverbandes sind sowohl der Vorstandsvorsitzende Herr Sven Theilemann als auch der Vorstand Herr Frank Latuske einzeln befugt.

    Ortsvereine und Gemeinschaften

    Der DRK, Kreisverband Östliche Altmark e.V. umfasst räumlich das Gebiet des Landkreises Stendal. Mitglieder des Kreisverbandes sind die DRK-Ortsvereine Stendal, Tangerhütte, Tangermünde, Havelberg, Arneburg-Goldbeck, Osterburg und Seehausen.

    Die Basis des Ehrenamts im DRK in Sachsen-Anhalt bilden die fünf Gemeinschaften: Bereitschaften, Wasserwacht, Bergwacht, Jugendrotkreuz sowie Wohlfahrts- und Sozialarbeit. Jede Gemeinschaft verfügt über eine gewählte Leitung auf Orts-, Kreis- und Landesebene und bietet Zugang für die vielfältigen ehrenamtlichen Aufgaben im Roten Kreuz.

    Personalstruktur

    Der DRK, Kreisverband Östliche Altmark e.V. ist mit mehr als 600 Arbeitnehmern einer der größten Arbeitgeber der Region und gleichzeitig der größte Kreisverband im DRK-Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.

    Link zu unseren Ansprechpartnern

    Gesellschaftsrechtliche Verbindungen

    • DRK Östliche Altmark Sonderfahrdienst GmbH (100%)
    • Elbe-Havel-Werkstätten gemeinnützige GmbH (54,5%)

    Schiedsgericht

    Gemäß § 13 der Satzung des Landesverbandes wählt die Landesversammlung den Vorsitzenden des Schiedsgerichts und dessen Stellvertreter. Das Schiedsgericht entscheidet über Rechtsstreitigkeiten, die aus der Wahrnehmung von Rotkreuzaufgaben entstehen oder sich aus der Mitgliedschaft im Roten Kreuz in Sachsen-Anhalt ergeben.

    Mitglieder Schiedsgericht

    • Dr. Dr. h.c. Josef Molkenbur (Vorsitzender)
    • Peter Groß (stellv. Vorsitzender)
  • 3. Ziele und Aufgaben

    Grundsätze

    Die Grundsätze wurden von der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien proklamiert. Der angepasste Text ist in den Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung enthalten, die von der XXV. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1986 in Genf angenommen wurden.

    Link zu den Grundsätzen

    Leitbild

    Wir vom Roten Kreuz sind Teil einer weltweiten Gemeinschaft von Menschen in der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, die Opfern von Konflikten und Katastrophen sowie anderen hilfsbedürftigen Menschen unterschiedslos Hilfe gewährt, allein nach dem Maß ihrer Not. Im Zeichen der Menschlichkeit setzen wir uns für das Leben, die Gesundheit, das Wohlergehen, den Schutz, das friedliche Zusammenleben und die Würde aller Menschen ein.

    Link zum Leitbild

    Satzung

    § 1 Selbstverständnis

    (1) Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Roten Kreuzes in der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitgliedschaft im DRK steht ohne Unterschied der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des DRK mitzuwirken.

    (2) Der Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Östliche Altmark e. V. (DRK KV) ist Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. (DRK LV). Der DRK KV ist die Gesamtheit seiner Gliederungen (nachgeordneten Verbänden, Organisationen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen) sowie deren Mitglieder auf dem Gebiet des Landkreises Stendal.

    (3) Als Mitglied des DRK LV nimmt der DRK KV die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds ergeben. Er achtet auf deren Durchführung im Gebiet des Kreisverbandes und vertritt in Wort, Schrift und Tat die Ideen der Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des Friedens.

    (4) Das DRK ist von der Bundesregierung und vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz als nationale Rotkreuz-Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland im Sinne der Genfer Rotkreuz-Abkommen anerkannt und wirkt im ständigen Sanitätsdienst der Bundeswehr unter der Verantwortung der Bundesregierung als freiwillige Hilfsgesellschaft mit.

    (5) Der DRK KV ist ein anerkannter Verband der Freien Wohlfahrtspflege. Er nimmt die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und menschenunwürdige Situationen zu beseitigen sowie auf die Verbesserung der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen hinzuwirken.

    (6) Das Jugendrotkreuz (JRK) ist der anerkannte Jugendverband des DRK. Durch seine Erziehungs- und Bildungsarbeit führt das JRK im Kreisverband und seinen Ortsvereinen junge Menschen an das Ideengut des Roten Kreuzes heran und trägt zur Verwirklichung seiner Aufgaben bei. Das JRK des Kreisverbandes und seiner Ortsvereine vertritt die Interessen der jungen Menschen des DRK im Bereich des Kreisverbandes und seiner Ortsvereine.

    (7) Der DRK KV bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität. Diese Grundsätze sind für alle Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des DRK KV sowie deren Mitglieder verbindlich.

    (8) Das DRK ist gemeinsam mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie den anderen anerkannten Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Bestandteil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.

    § 2 Aufgaben

    (1) Der DRK KV stellt sich aufgrund seines Selbstverständnisses (§ 1) und seiner Möglichkeiten (§ 34) folgende Aufgaben:

    • Verbreitung der Kenntnis des Humanitären Völkerrechts sowie der Grundsätze und Ideale der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung;
    • Hilfe für die Opfer von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und anderen Notsituationen;
    • Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben;
    • Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt und der Jugend, Durchführung der Blutspendetermine und Betreuung der Blutspender;
    • Förderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften;
    • Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen;
    • Förderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften im Rahmen der Satzungen und Statuten der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung;
    • Förderung der Tätigkeit und Zusammenarbeit seiner Mitgliedsverbände;
    • Suchdienst und Familienzusammenführung;
    • Förderung der Rettung aus Lebensgefahr (u.a. Wasserrettung) einschließlich der dazugehörenden Aktivitäten, wie Rettungsschwimmen, sowie die Durchführung rettungssportlicher Übungen und Wettbewerbe.

    Das sind konkret z.B. folgende Aufgaben:

    • Erste Hilfe bei Notständen und Unglücksfällen;
    • ambulanter, teilstationärer und stationärer Pflegedienst;
    • Rettungsdienst, Krankentransport;
    • Mitwirkung im Katastrophenschutz, beim Schutz der Zivilbevölkerung;
    • Internationale Hilfsaktionen;
    • Tätigkeit des amtlichen Auskunftsbüros nach dem Genfer Abkommen;
    • Aus- und Weiterbildung der Mitglieder und interessierter Bürger;
    • Soziale Betreuung, insbesondere für Kinder, Jugendliche, Mütter, alte Menschen, Kranke, Behinderte und Gefährdete;
    • vorbeugende Gesundheitsaufklärung und Gesundheitspflege;
    • Jugendpflege, Jugendfürsorge, Jugendsozialarbeit;
    • Mitwirkung bei Maßnahmen des Umweltschutzes.

    (2) Das DRK nimmt als freiwillige Hilfsgesellschaft für die deutschen Behörden im humanitären Bereich die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949, ihren Zusatzprotokollen und dem DRK-Gesetz ergeben. Zu diesen Aufgaben gehören:

    • die Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht sowie die Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung;
    • die Mitwirkung im Sanitätsdienst der Bundeswehr einschließlich des Einsatzes von Lazarettschiffen;
    • die Wahrnehmung der Aufgaben eines amtlichen Auskunftsbüros;
    • die Vermittlung von Familienschriftwechseln.

    (3) Der DRK KV fördert die Tätigkeit und Zusammenarbeit seiner Gliederungen und deren Mitglieder. Ihm obliegt die Vertretung der Ortsvereine sowie deren Gliederungen gegenüber dem Landesverband, dem Landkreis und den auf Kreisebene tätigen sonstigen Verbänden und Einrichtungen. Er arbeitet eng mit den übrigen Kreisverbänden und mit den Schwesternschaften vom Roten Kreuz innerhalb seines Bereichs zusammen.

    (4) Der DRK KV wirbt für seine Aufgaben in der Bevölkerung. Er sammelt für die Erfüllung dieser Aufgaben Spenden.

    DRK Gesetz

    Das DRK-Gesetz definiert den Status des DRK als nationale Rotkreuz-Gesellschaft in Deutschland und als „freiwilligen Hilfsgesellschaft der deutschen Behörden im humanitären Bereich“. Aufgrund seiner besonderen Stellung als nationale Hilfsgesellschaft wurden dem DRK Aufgaben übertragen, die der Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat aus den Genfer Abkommen erwachsen. Diese Aufgaben umfassen die Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, die Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht, die Wahrnehmung der Aufgaben eines amtlichen Auskunftsbüros sowie die Vermittlung von Schriftwechseln zwischen Familienangehörigen und der Nachforschung zum Zwecke der Familienzusammenführung während eines bewaffneten Konflikts.

    Link zum DRK Gesetz

  • 4. Corporate Governance

    Der DRK, Kreisverband Östliche Altmark e.V. berichtet über Struktur und Funktionsweisen der Kontrollmechanismen zur Sicherstellung einer verantwortlichen Unternehmensführung.

    Der Jahresabschluss des DRK, Kreisverbandes Östliche Altmark e.V. wird von der Steuerberatungsgesellschaft/Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM GmbH geprüft. Die Auswahl der Steuerberatungs-/Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgte auf Vorschlag des Präsidiums durch die Kreisversammlung.

    Die interne Revision des DRK, Kreisverbandes Östliche Altmark e.V. erfolgt durch RSM GmbH. Die Themen werden im Vorhinein vom Präsidium des DRK Landesverbandes Sachsen-Anhalt e.V.  zentral festgelegt. Es wird jährlich ein breites Spektrum an Themen geprüft.

    Der Jahresabschluss und der Revisionsbericht des DRK, Kreisverbandes Östliche Altmark e.V. werden dem DRK Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. zur Kenntnisnahme und Prüfung vorgelegt.

    Es gibt ein ausführliches System an internen Vorschriften, die alle relevanten Vorgänge im Kreisverband regeln. Hier ist z.B. ein Finanz- und Geschäftsordnung und das Vier-Augen-Prinzip festgelegt.

    Der Kreisverband praktiziert ein monatliches Reporting und Controlling.

    Das Präsidium nimmt seine Aufsichtsfunktion gewissenhaft war. Der Kreisgeschäftsführer/ Vorstand berichtet bei den mehrmals jährlich stattfindenden Sitzungen des Präsidiums ausführlich über alle wesentlichen Vorgänge im Kreisverband. Darüber hinaus wird der Präsident laufend über wesentliche Aspekte informiert.

    Im Rahmen von Compliance verpflichtet sich der DRK, Kreisverband Östliche Altmark e.V. ein Umfeld zu stärken, in dem Machtmissbrauch und Korruption effektiv vorgebeugt und bekämpft werden.

    Gemeinnützigkeit

    Der DRK, Kreisverband Östliche Altmark e.V. wurde mit dem letzten Steuerbescheid vom Finanzamt Stendal vom 09.01.2023 erneut als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft bestätigt.

    Großspenden

    Der DRK, Kreisverband Östliche Altmark e.V. bekam weder von juristischen noch von natürlichen Personen Zuwendungen oder Spenden, welche mehr als 10 Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen.

  • 5. Einhaltung

    Wir stellen die Einhaltung dieser Mindeststandards durch regelmäßige Überprüfung sicher.