stationäre- integrative Kinder- und Jugendgruppe mit 8 Plätzen
1.1 Gesetzliche Grundlagen
- Betreuung von Mädchen und Jungen im Alter von 1-18 Jahre (längstens bis 21 Jahre)gemäß § 27 i. V. m. den §§ 34, 35 und 42 SGB VIII (unter 1 Jahr = mit Erlaubnis vom Landesjugendamt in Ausnahmefällen möglich)
- Betreuung von zwei geistig behinderten Kinder und Jugendlichen ist nach dem 2. TeilSGB IX § 102 integrativ möglich
1.2 Belegung
Im Haus (Etage) befinden sich drei Einzelzimmer und drei Doppelzimmer. Den Bewohnern stehen ein Wohn-und Küchenbereich und zwei Bäder zur Verfügung. Des Weitern gibt es ein Erzieherzimmer, ein Hauswirtschaftsraum und ein Abstellraum. Zur Gemeinsamen Nutzung (auch Gruppenübergreifend) gibt es ein Sportraum, ein Entspannungsraum, ein Gruppenraum und 2 Spiel- und Sportplätze.
Art der Versorgung:
- Eigenversorgung durch Einkauf aller Lebensmittel und hauswirtschaftlichen Bedarf
- Eigenständige Zubereitung der Mahlzeiten
1.3. Fachpersonal
Personalschlüssel 1: 1,46
Die Pädagogischen Mitarbeiter des Hauses sind qualifizierte Fachkräfte,
- 4 staatlich anerkannte Erzieher/innen ( Schichtarbeit, Nachtbereitschaft)
- 2 Sozialpädagogen
- Lehrerin (gruppenübergreifend)
- Psychologe (gruppenübergreifend)
Zusatzqualifikationen: Suchtberater, Krankenschwester,
Übungsleiterin – Sport und Bewegung
Wirtschaftsbereich: 1 Hausfrau, gruppenübergreifend 1 Hausmeister.
Leitung und Verwaltung Tangermünde:
- Einrichtungsleiterin
- Pädagogische Leiterin
- Haushaltssachbearbeiterin