Babysitterausbildung.jpg Foto: M. Eram / DRKS

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Gruppe 4 | Wirbelwind

Ansprechpartner

Birgit Schleinig
Leitung
b.schleinig@drk-stendal.de

Elfi Kobielski
e.kobielski@drk-stendal.de

Kinder- und Jugendhäuser
„Anne Frank“
Heerener Straße 29
39590 Tangermünde

Telefon: 039322 | 72 21 10
Fax: 039322 | 72 21 30

Wir freuen uns, dass Sie sich für das Konzept der Gruppe Wirbelwind interessieren.

  • 1. Art der Einrichtung

    stationäre- integrative Kinder- und Jugendgruppe mit 8 Plätzen

    1.1 Gesetzliche Grundlagen

    • Betreuung von Mädchen und Jungen im Alter von 2 bis 18 Jahren (längstens bis 21 Jahre) gemäß § 27 i. V. m. den §§ 34, 35 und 42 SGB VIII
    • Betreuung von körperlich-, geistig-, sinnes- und mehrfach behinderten Kindern und Jugendlichen ist gemäß § 90 SGB IX integrativ möglich

     

    1.2 Belegung

    Den Kindern und Jugendlichen steht ein behindertengerechtes Haus zur Verfügung, in dem sie familienähnlich wohnen und leben können. In dem Wohnbereich stehen den Kindern und Jugendlichen ein Zweibett- und drei Einbettzimmer ein großer zusammenhängender Küchen- und Wohnbereich, zwei Duschen, ein großes rollstuhlgerechtes Bad, ein Abstellraum und für den Dienst habenden Erzieher ein Erzieherzimmer zur Verfügung.

    Zur gemeinsamen Nutzung steht ein großer Aufenthaltsraum bereit, der genutzt wird zum Feiern und als Spiel- und Tanzraum. Des Weiteren gibt es Lagerräume, einen Waschmaschinenraum und Versorgungsräume. Hinter und vor dem Haus befinden sich ein Garten und eine Spielfläche mit Außenspielgeräten (Tischtennisplatte, große behindertengerechter Schaukel, Sandkasten und Spielgeräte sowie Basketballanlage)

    Art der Versorgung:

    • Eigenversorgung (Beschaffung aller Lebensmittel und hauswirtschaftlicher Dinge durch die Erzieher und Hausfrauen mit Beteiligung der Kinder und Jugendlichen)
    • eigenständige Zubereitungen aller Mahlzeit


    1.3 Fachpersonal

    Personalschlüssel 1: 1,56

    Die Pädagogischen Mitarbeiter des Hauses sind qualifizierte Fachkräfte,

    • 10 staatlich anerkannte Erzieher/ innen / Sozialpädagogen (Schichtarbeit, Nachtbereitschaft)
    • 1 Krankenschwester als anerkannte pädagogische Fachkraft
    • 1 Betreuerinnen i. A. zur staatlich anerkannten Erzieherin
    • 1 Psychologin (gruppenübergreifend)

     

    Zusatzqualifikationen

    • Krankenschwester
    • Systemische Beraterin (gruppenübergreifend)
    • Trauma Pädagogin (gruppenübergreifend)
    • Entspannungspädagogin (gruppenübergreifend)
    • Sozialpädagogische Zusatzausbildung für Behinderte (gruppenübergreifend)
    • Kinderschutzfachkraft
    • Religionspädagoge

     

    Wirtschaftsbereich: 2 Hausfrauen, 1 Hausmeister.

    Leitung und Verwaltung Tangermünde:

    • Einrichtungsleiterin
    • Pädagogische Leiterin
    • Haushaltssachbearbeiterin
  • 2. Zielgruppe

    Das Angebot wird vorgehalten für Kinder und Jugendliche ab 2 Jahre, beiderlei Geschlechts nach SGB VIII und SGB IX;

    Im Kindes und Jugendalter treten immer wieder zahllose Belastungen auf, die zu Bewältigungsproblemen bzw. Verhaltensproblemen führen können. Die Anzahl der Kinder mit besonders schwere Verhaltensauffälligkeiten steigen. Ganz oft fehlt den Kindern eine entwicklungsfördernde Umgebung, um sich innerhalb ihrer Möglichkeiten positiv zu sozialisieren.
    Es ist erforderlich, dass diesen Kindern mit einem spezifischen Angebot begegnet wird, in dem ihnen andere Handlungsmöglichkeiten in einem überschaubaren Rahmen mit hoher pädagogischer Kompetenz, Betreuungsintensität und Stabilität aufgezeigt werden. Diese Handlungsweisen sollen es ihnen ermöglichen, ihr schädigendes Verhalten zu unterbinden und zu lernen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Zusätzlich bestehen bei diesen Kindern häufig multifaktorielle Entwicklungsstörungen sowie Wahrnehmungsschwierigkeiten im sozialen, kommunikativen und interpersonalen Bereich. Diese Beeinträchtigungen können zu verschiedenen Problemen im Alltag führen, wie u.a. im Sozialverhalten, Bindungsverhalten, Anpassungsstörungen, Kommunikationsstörungen und, oder zu Gewaltbereitschaft.

    Zielgruppe:

    • Kinder- und Jugendliche die auffällig in ihrer sozialen Entwicklung sind
    • reaktive Störungen zeigen z. B. auf Grund familiärer Belastungen
    • auffällig sind im Sozial- und Leistungsverhalten
    • wenn ambulante Hilfen nicht mehr greifen
    • die nach traumatischen Erfahrungen, z. B. Missbrauch zur Ruhe kommen sollen
    • wenn die Dynamik der Herkunftsfamilie so belastend ist, dass ein kurzzeitiges Loslösen vom Familienverband notwendig wird, um eine weitere Verfestigung der Problematik zu verhindern
    • Kinder und Jugendliche mit wesentlich geistigen Behinderungen = Leistungstyp 1a (Leistungen werden im Anhang beschrieben)
    • Kinder und Jugendliche mit wesentlich körperlichen und wesentliche körperlich und mehrfach Behinderungen = Leistungstyp 1 d
    • Kinder und Jugendliche mit wesentlich Seh- und mehrfachen Behinderungen = Leistungstyp 1 c
    • Kinder und Jugendliche mit einer Lernbehinderung
    • Kleinstkinder, die für eine Aufnahme in eine Pflegefamilie vorbereitet werden
  • 3. Aufnahme und Ausschlusskriterien

    Aufnahme nach Anfrage

    • Persönliches Vorgespräch und Besichtigung der Gruppe
    • Probezeit = 8 – 12 Wochen
    • Nach 6 Wochen wird ein Situationsbericht erstellt, in den Empfehlungen für weiterführende Ziele gegeben werden
    • Im darauffolgenden Hilfeplangespräch werden die Ziele und die weitere Perspektive besprochen


    Ausschlusskriterien - Nicht aufgenommen werden Kinder und Jugendliche:

    • wenn es an Freiwilligkeit und dauerhafter Mitwirkung fehlt
    • mit akuten kinder- und jugendpsychiatrischen Erkrankungen (Diagnosen), welche eine vorrangige stationäre psychiatrische Behandlung bedürfen,
    • die eine schwerstkörperlich- und geistige Behinderung mit sehr hohem Pflegeaufwand haben
    • sowie Kinder und Jugendliche mit erhöhter Gewaltbereitschaft, Zündler bzw. Brandstifter

     

    Drogen - Was führt zu einer sofortigen Entlassung:

    • Drogenfund im Haus bei dem Bewohner/ in
    • Verteilung der Drogen an andere Bewohner /innen
    • Konsumierung von „harten“ Drogen z. B. Crack, Amphetamine, Kokain, Heroin, Chystal Meths…

    Konsum von „weichen“ Drogen (wie Cannabis, Marihuana…) ist nicht erwünscht. Beim Nachweis durch einen Drogentest, passiert folgendes:

    • Gruppeninterne Konsequenzen (besprochen im Team)
    • Gespräch mit Heiminterner Psychologin
    • Ambulante Therapie oder stationäre Therapie
    • Drogentest in regelmäßigen Abständen
    • Info an Sorgeberechtigten, an das Jugendamt (eventuelle Gesprächstermine)

    Sollte der Alltag nicht mehr bewältigt werden (kein Schulbesuch, auffälligen Verhalten in der Gruppe, Eigen- und Fremdgefährdung, Nichteinhalten der Ausgangszeiten, Fernbleiben über Nacht ….), erfolgt die sofortige Einweisung in die Psychiatrie zur stationären Therapie. Werden die Maßnahmen vom Jugendlichen abgelehnt, führt es zur Entlassung bzw. Beendigung der HzE Maßnahme in unserer Einrichtung.

  • 4. Ziele

    Das Ziel unserer Arbeit ist es, abweichende Verhaltensmuster durch sozial angemessene Handlungsmöglichkeiten zu ersetzen. Dafür ist es wichtig, eine Stabilisierung für das Kind / den Jugendlichen im Alltag aufzubauen. In den Erziehungshilfen wurde beobachtet, dass bei den Kindern / Jugendlichen neben den verschiedenen Verhaltensmustern auch eine Vielzahl weiterer sozialer Probleme bestehen. Der Alltag des Kindes / des Jugendlichen soll durch Beziehungen / Stabilität und Achtung der Persönlichkeit neue Möglichkeiten zur Entwicklung des eigenen „Ichs“ mitgegeben werden.

    Dabei müssen wir oft unsere Förderungen beiden elementarsten Grundlagen beginnen:

    • Aufbau und Entwicklung allgemeiner sozialer Fähigkeiten
    • Einüben von lebenspraktischen Fähigkeiten
    • Entwicklung und Förderung sozialer Alltagsfähigkeiten
    • Aufbau einer Tagesstruktur
    • Entwicklung und Steigerung von Selbstvertrauen und Selbstwert
    • Entwicklung und Förderung der Beziehungsfähigkeit
    • Entwicklung und Förderung positiver Ressourcen
    • Entwicklung realistischer Lebensperspektiven
    • Aufbau einer positiven körperlichen Selbstwahrnehmung
    • Entwicklung und Förderung von Kommunikationsmöglichkeiten
    • Konflikt - und Krisenmanagement
    • Aufzeigen legaler Beschäftigungsmöglichkeiten
    • Entwicklung realistischer Perspektiven für Schule

     

    Aufbauende Ziele:

    • das Erreichen Altersentsprechender sozialer Integrationsfähigkeit und Persönlichkeitsentwicklung sowie die Abmilderung von Verhaltensauffälligkeiten
    • die Stärkung der Persönlichkeit, sowie die Verbesserung von Selbstwert- und Selbstwirksamkeitserleben
    • weitere Arbeit an der Verbesserung der Beziehungsfähigkeit, der sozialen Kompetenz und der Integrationsfähigkeit
    • das eigenen Erkennen und das Nutzen vorhandener Ressourcen,
    • die Abmilderung von Wahrnehmungsschwächen, kognitiven Schwächen und integrationshinderlichen Denkmustern
    • die Förderung der schulischen Leistungen
    • die Förderung Altersentsprechender Freizeitaktivitäten, Hobbys, spezieller Talente,
    • das Erarbeiten einer realistischen Zukunftsperspektive
    • Vorbereitung kleinere Kinder für die Aufnahme in eine Pflegefamilie

     

    Die Lebenslagen der Herkunftsfamilien, der Kindern und der Jugendlichen werden in ihrer Ganzheitlichkeit und als komplexes soziales System wahrgenommen. Auf dieser Grundlage wird der tatsächliche Hilfebedarf und nicht das „vorhandene“ Hilfsangebot den Hilfeverlauf bestimmen.

  • 5. Methoden und Arbeitsprinzipien

    Die methodischen Grundlagen lassen sich überwiegend aus dem sozial-heilpädagogischen, sozialtherapeutischen und systemischen Handeln ableiten, die stark auf handlungsorientierten und erlebnispädagogischen Ansätzen beruhen. Durch die überschaubare Größe unseres Hauses mit dem schönen Außengelände ist ein intensives Zusammenleben möglich. Die Vertrautheit und Nähe ist ein wichtiger Ansatz im ganzheitlichen Konzept von Pädagogik und Therapie.

    Dies und die Kontinuität der Bezugspersonen, auch der Wirtschaftskräfte, sind Voraussetzungen dafür, dass emotionale Beziehungen zwischen den Kindern und den pädagogischen Fachkräften aufgebaut werden können. Die Alltagspädagogik im geschützten Raum unserer Einrichtung beinhaltet auch gezielte Individual- und Gruppenpädagogik, soziales Lernen, schulische Förderung und therapeutische Hilfen. Die zwei Wohngruppen, mit der Anzahl von Kindern / Jugendlichen, ermöglicht es, soziale Kompetenzen intensiv zu fördern, denn die Kinder lernen in diesem begrenzten Rahmen, ihr Sozialverhalten zu regulieren. Sie müssen auf andere Menschen (mit und ohne Behinderung) eingehen und mit ihnen gemeinsam leben lernen.
    Dass das Leben nicht nur im geschützten Rahmen der Wohngruppe abläuft, versteht sich dabei von selbst. Die Familien, die Nachbarschaft, Sportgruppen, Arbeitsgemeinschaften u. a. Gruppen werden in den pädagogischen Prozess einbezogen.

    Methoden und Techniken

    Im Sinne einer konstruktiven Kooperation mit dem Kind, suchen wir gemeinsam mit ihm nach sinnvollen Entwicklungsalternativen. Wir begegnen dem Kind mit Respekt und Achtung seiner Person und akzeptieren, wenn das Kind / der Jugendliche einige alte Verhaltensmuster noch nicht ablegen konnte (vorheriger Schutz). Die Förderung geschieht in kleinen, überschaubaren Schritten.

    Elemente dieser Grundförderung sind:

    • Kontrolle/Struktur im Alltag geben
    • Sport / Erlebnispädagogik / Motopädagogik
    • Gestaltungsangebote (Basteln, Werken, Malen….)
    • Entspannungsübungen
    • Kleine Angebote in der sozialen Gruppenarbeit/ Kompetenztraining
    • Verhaltenstherapeutische Elemente, z.B. Verhaltenspläne mit positiven Verstärkern
    • Einzelförderung (sprachlich, schulisch, emotional…)
    • Bei Bedarf - Einzelmaßnahmen

    Weitere wichtige aufbauende Methoden sind:

    • Weitere Strukturierung des Tages- und Wochenablaufes
    • intensive pädagogische Auseinandersetzung mit den Kindern und Jugendlichen und dem Setzen von Grenzen und dem gemeinsamen Bestimmen von Freiräumen, dem Heimalltag (Gruppengespräche, Heimbeirat, Beschwerdemanagement…)
    • Förderung individueller Stärken und Talente z.B. im musischen, sportlichen, handwerklichen Bereichen (Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften; Nutzung gruppenübergreifender Angebote der gesamten Einrichtung;) – Erweiterung der Komfortzone
    • Förderung im kognitiven und lebenspraktischen Bereich
    • Entwicklungsförderung im fein- und grobmotorischen Bereich
    • Hausaufgabenbetreuung und schulische Förderung
    • Gesundheits- und Hygieneerziehung
    • Gestaltung von Freizeit, Sport und Spielangeboten, Ferienangeboten, Festen und erlebnis- sowie kulturpädagogischen Angeboten
    • Auseinandersetzung mit Impulsen, Stimmungen, Bedürfnissen und Interessen der Kinder und Jugendlichen im Kontext der Gruppe
    • Gruppen- und Einzelgespräche
    • Altersgerechtes Einüben von lebenspraktischen Fähigkeiten, auch behindertengerecht
    • Sicherstellung von notwendigen Therapien und Benutzung von Hilfsmitteln
    • Erziehungsplanung und entsprechende Entwicklungsdiagnostik, Hilfeplangespräche
    • bei notwendigen Besuch von Therapeuten, Ärzten, Fachärzten immer unter Einbeziehen der Eltern
    • Üben von Umgangsformen in den Gruppen und in der Öffentlichkeit (Ferienfahrten)
    • Erlebnispädagogische Projekte zur Grenzerfahrung
    • Feriengestaltung durch Projektarbeit
    • Förderung der Kontakte mit dem sozialen Umfeld (Herkunftsfamilie, Freundeskreis und Bekannte, Außenkontakte zu Gleichaltrigen)
    • Eltern- und Bezugspersonenarbeit
    • Intensive Elternarbeit (systemische Beratungsgespräche, Familienbrett, Genogramm..) durch den Elterncoach
    • Einladen der Eltern bzw. Kontaktpersonen zu besonderen Höhepunkten und Festen im Heimbereich, Einbeziehung der Freunde der Kinder / Jugendlichen in die Gruppenangebote
  • 6. Besonderheiten
    • Enge Zusammenarbeit mit den Schulen, einmal im Jahr Lehrer Nachmittag in der Gruppe, einmal (im Wechsel) Teilnahme am individuellen Fachlehrersprechtag in der Schule
    • Bearbeitung der Vergangenheit mit der heiminternen Psychologin in Einzel- und Gruppengesprächen
    • Aufklärung und Prävention im Gruppenalltag und in speziellen Projekten
    • Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen im Heimbeirat
    • Arbeit mit therapeutischen Verhaltensplänen, Eigenreflexion über gestellte Ziele
    • monatliche Gruppenstunden


    Besonderheiten und Angebote in der Gruppe

    • Langjährige Erfahrungen im Umgang mit verschiedenen körperlichen Behinderungen
    • Tägliche individuelle Angebote: Entspannung, Musikalische Angebote, Kreativzirkel, Sport und Bewegung
    • Regelmäßige Urlaubsfahrten und Tagesausflüge
    • Erlebnispädagogische Projekte (Klettern, Trekkingtouren)
    • Projektarbeit in den Ferien (wie, Theater, Musik, Umwelt, Märchen, Tanz, Partnerschaftliche Beziehungen, Medien, Drogen, u.ä. = Planung mit den Kindern + Jugendlichen)
    • Kulturprogramme für: Lehrernachmittag, Elternnachmittag, Sommerfest, Herbst- und Halloweenfest, Adventsfeiern…)
    • Regelmäßige Arbeit des Heimbeirates (Partizipation – und Beschwerdemanagement)
    • Arbeit mit dem sexualpädagogischen Konzept, Gewaltschutzkonzept und Medienkonzept
  • 7. Qualitätssicherung

    Unter Maßnahmen der Qualitätssicherung und Entwicklung verstehen wir formalisierte, standardisierte und geordnete Teilprozesse, die der Beständigkeit und/ oder der kontinuierlichen Verbesserung unserer einrichtungsspezifischen Qualität dienen.

    Hierzu zählen:

    • Mitarbeiterqualifizierung, externe und interne Fortbildungen
    • Arbeitsorganisation, Arbeitsvorbereitung, Koordination
    • Sämtliche Dokumentation u.a. von Hilfeverläufen, Entwicklungsberichte, Aktennotizen, Erstellung von Dienstplänen, Protokolle von Beratungen und Versammlungen, Heimbeirat, Hilfeplankonferenzen, Beobachtungsprotokollen, Verlaufsdokumentation usw.
    • Nachtdienste werden vom Fachpersonal abgesichert
    • Vernetzung und Kooperation der ambulanten und stationären Bereiche
    • Kooperation mit Netzwerken
    • Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt / Vormund
    • Fachliche Reflexion, Team – und Fallberatungen
    • Supervision
    • Dokumentation und Meldepflicht von Besonderheiten Vorkommnissen und gesetzliche Regelungen zum Kinderschutz § 8a SGB VIII
    • Krisenmanagement
    • Anleitungen von Praktikanten
    • Einarbeitungskonzept Mitarbeiter/innen
    • Konzeptionelle Weiterentwicklung (Standards)
    • Arbeit mit dem sexualpädagogischen Konzept
    • Arbeit mit dem Gewaltschutzkonzept,
    • Medienkonzept i. A.
    • Partizipation und Beschwerdemanagement
    • Externe Möglichkeiten zur Beschwerde sind veröffentlicht in jeder Gruppe / Team (Aushang)
    • Öffentlichkeitsarbeit und Transparenz
    • Arbeit am Qualitätshandbuch – Qualitätsmanagement
    • Beratung zu Entwicklungs- und Investitionsmöglichkeiten
    • Konzeptionelle Weiterentwicklung (Standards)
    • Elterncoaching – siehe Konzept
    • Begleitung der Jugendlichen durch Informationen des „Careleaver“ Vereins (bei Bedarf persönliche Kontaktaufnahme gestalten)

     

    Im Rahmen der Qualitätssicherung führen wir eine kontinuierliche Konzeptentwicklung durch. Darüber hinaus sind speziell abrufbare, interne Angebote wie Beratung, Prozessbegleitung und Kriseninterventionen als qualitätserweiternd zu sehen. Entsprechend des Datenschutzgesetzes verpflichtet sich der Einrichtungsträger, einen den Bestimmungen des SGB VIII entsprechenden Schutz der Sozialdaten bei ihrer Erhebung, Verarbeitung und Nutzung zu gewährleisten.
    Die Vereinbarung zum Kinderschutz wurde zwischen dem DRK Kreisverband Östliche Altmark e. V. und Landkreis Stendal als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Dezember 2017 unterzeichnet. Die genauen Leistungsbeschreibungen werden bei Bedarf zugesandt. Die verhandelten Entgelte sind vorhanden und werden ebenfalls bei Bedarf übermittelt.

  • 8. Kontaktdaten der Gruppe

    DRK Kinder und Jugendhäuser
    Haus „Kinderoase“
    Heinrich-Rieke-Ring 3a
    39517 Tangerhütte

    Teamleiterin Frau Saffert

    Tel./Fax: 03935 / 21 45 71
    gruppe4-tghdrk-stendal.de