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Trainingswohngruppe

Ansprechpartner

Birgit Schleinig
Leitung
b.schleinig@drk-stendal.de

Elfi Kobielski
e.kobielski@drk-stendal.de

Kinder- und Jugendhäuser
„Anne Frank“
Heerener Straße 29
39590 Tangermünde

Telefon: 039322 | 72 21 10
Fax: 039322 | 72 21 30

Wir freuen uns, dass Sie sich für das Konzept unserer Trainingswohngruppe interessieren.

  • 1. Art der Einrichtung

    Stationäre Jugendgruppe mit 5 Plätzen

    1.1 Gesetzliche Grundlagen

    Betreuung von Mädchen und Jungen im Alter von 16 bis 18 Jahren

    • Betreuung gemäß § 27 i. V. mit den §§ 34,35 und § 41 SGB VIII
    • Betreuung von minderjährigen Schwangeren gemäß § 27 Abs. 4 SGB VIII


    1.2 Belegung

    Die Jugendlichen leben im Obergeschoss eines zweistöckigen Hauses. Die Aufnahme- bzw. Platzzahl beträgt 5 Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 Jahren. Im Haus (Etage) befinden sich fünf Einzelzimmer. Den Bewohnern stehen ein Wohn-und Küchenbereich, ein Computerraum und zwei Bäder zur Verfügung. Das Weitern gibt es ein Erzieherzimmer, ein Hauswirtschaftsraum und ein Abstellraum. Zur Gemeinsamen Nutzung (auch Gruppenübergreifend) gibt es ein Sportraum, ein Entspannungsraum, ein Gruppenraum und 2 Spiel- und Sportplätze.

    Art der Versorgung:

    • Eigenversorgung durch Einkauf aller Lebensmittel und hauswirtschaftlichen Bedarf
    • Eigenständige Zubereitung der Mahlzeiten


    1.3. Fachpersonal

    Personalschlüssel 1:3

    Die Pädagogischen Mitarbeiter des Hauses sind qualifizierte Fachkräfte,

    • 1 staatlich anerkannte Erzieher/ innen
    • 1 Kindheitspädagogin BA
    • Psychologin (gruppenübergreifend)

    Wirtschaftsbereich: 1 Hausfrau, gruppenübergreifend 1 Hausmeister.

    Leitung und Verwaltung Tangermünde:

    • Einrichtungsleiterin
    • Pädagogische Leiterin
    • Haushaltssachbearbeiterin

     

  • 2. Zielgruppe
    • Jugendliche die auffällig in ihrer sozialen Entwicklung sind
    • Jugendliche die auf Grund familiärer Defizite (langer Heimaufenthalt), vor dem eigenständigen Wohnen Ängste entwickeln
    • Jugendliche die reaktive Störungen zeigen z. B. auf Grund familiärer Belastungen
    • auffällig sind im Sozial- und Leistungsverhalten
    • wenn ambulante Hilfen nicht mehr greifen
    • wenn die Dynamik der Herkunftsfamilie so belastend ist, dass ein kurzzeitiges Loslösen vom Familienverband notwendig wird, um eine weitere Verfestigung der Problematik zu verhindern
    • Jugendliche mit einer Lernbehinderung
    • junge Menschen, die ihre Selbstständigkeit in lebensnahen Bedingungen organisieren und erlernen wollen und dabei sozialpädagogische Unterstützung bedürfen
    • junge Menschen, die sich noch nicht in der Lage fühlen, in die Betreute Wohnform zu gehen
    • minderjährige Mädchen, die auf die Geburt ihres Kindes und ein eigenständiges Leben mit ihrem Kind, intensiv vorbereitet werden
  • 3. Aufnahme

    Aufnahme nach Anfrage

    • Persönliches Vorgespräch und Besichtigung der Gruppe
    • Probezeit = 8 – 12 Wochen
    • Nach 6 Wochen wird ein Situationsbericht erstellt, in den Empfehlungen für weiterführende Ziele gegeben werden
    • Im darauffolgenden Hilfeplangespräch werden die Ziele und die weitere Perspektive besprochen


    Ausschlusskriterien - Nicht aufgenommen werden Jugendliche

    • wenn es an Freiwilligkeit und dauerhafter Mitwirkung fehlt
    • mit akuten jugendpsychiatrischen Erkrankungen (Diagnosen), welche eine vorrangige stationäre psychiatrische Behandlung bedürfen,
    • die eine schwerstkörperlich- und geistige Behinderung mit erhöhten Pflegeaufwand haben
    • sowie Jugendliche mit erhöhter Gewaltbereitschaft, Zündler bzw. Brandstifter


    Drogen - Was führt zu einer sofortigen Entlassung:

    • Drogenfund im Haus bei dem Bewohner/ in
    • Verteilung der Drogen an andere Bewohner /innen
    • Konsumierung von „harten“ Drogen z. B. Crack, Amphetamine, Kokain, Heroin, Chystal Meths…

    Konsum von „weichen“ Drogen (wie Cannabis, Marihuana…) ist nicht erwünscht. Beim Nachweis durch einen Drogentest, passiert folgendes:

    • Gruppeninterne Konsequenzen (besprochen im Team)
    • Gespräch mit Heiminterner Psychologin
    • Ambulante Therapie oder stationäre Therapie
    • Drogentest in regelmäßigen Abständen
    • Info an Sorgeberechtigten, an das Jugendamt (eventuelle Gesprächstermine)


    Sollte der Alltag nicht mehr bewältigt werden (kein Schulbesuch, auffälligen Verhalten in der Gruppe, Eigen- und Fremdgefährdung, Nichteinhalten der Ausgangszeiten, Fernbleiben über Nacht ….), erfolgt die sofortige Einweisung in die Psychiatrie zur stationären Therapie. Werden die Maßnahmen vom Jugendlichen abgelehnt, führt es zur Entlassung bzw. Beendigung der HzE Maßnahme in unserer Einrichtung.

  • 4. Ziele
    • das Erreichen Altersentsprechender sozialer Integrationsfähigkeit und Persönlichkeitsentwicklung sowie die Abmilderung von Verhaltensauffälligkeiten
    • die Stärkung der Persönlichkeit, sowie die Verbesserung von Selbstwert- und Selbstwirksamkeitserleben
    • die Verbesserung der Beziehungsfähigkeit, der sozialen Kompetenz und der Integrationsfähigkeit
    • das Erkennen und Nutzen vorhandener Ressourcen,
    • die Abmilderung von Wahrnehmungsschwächen, kognitiven Schwächen und integrationshinderlichen Denkmustern
    • die Förderung der schulischen Leistungen
    • die Förderung Altersentsprechender Freizeitaktivitäten, Hobbys, spezieller Talente,
    • das Erarbeiten einer realistischen Zukunftsperspektive
    • Pflege von Außenkontakten- Ablösung vom Gruppenleben
    • Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine selbstständige Lebensführung werden trainiert
    • Vorhandene Ressourcen der Jugendlichen werden herausgebildet, gestärkt und genutzt sowie die Selbsthilfe gefördert
    • Kompetenzen und Interessengebiete der Jugendlichen sollen sich erweitern
    • Wirtschaftliche und soziale Lebensgrundlagen werden vorausschauend und langfristig abgesichert
    • Berufs- und Zukunftsorientierung werden angestrebt und eingeleitet
    • Praktiken des „Erwachsenwerden“ werden erfahren und erprobt

     

    Schwerpunkte hierbei sind:

    • Eigenverantwortung entwickeln und fördern
    • Mitwirkung der Jugendlichen
    • Selbstständigkeit in der Alltagsstrukturierung, -gestaltung und -bewältigung
    • Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit Finanzen
    • Planung und Vorbereitung des Umzugs in das Betreute Wohnen bzw. in die eigene Wohnung
  • 5. Methoden und Arbeitsprinzipien

    Die methodischen Grundlagen lassen sich überwiegend aus dem sozial-heilpädagogischen, sozialtherapeutischen und systemischen Handeln ableiten, die stark auf handlungsorientierten und erlebnispädagogischen Ansätzen beruhen.

    • Strukturierung des Tages- und Wochenablaufes
    • intensive pädagogische Auseinandersetzung mit den Jugendlichen und dem Setzen von Grenzen und dem gemeinsamen Bestimmen von Freiräumen (Partizipation, Heimbeirat, Hausordnung)
    • Förderung im kognitiven und lebenspraktischen Bereich
    • Auseinandersetzung mit Impulsen, Stimmungen, Bedürfnissen und Interessen Jugendlichen im Kontext der Gruppe
    • Vertrauensvolle Atmosphäre schaffen
    • als Gesprächspartner zur Verfügung stehen (Vertrauen und Sicherheit vermitteln)
    • Ängste, Selbstständigkeit, Einsamkeit besprechen und bearbeiten
    • Eltern und Bezugspersonenarbeit, Wertschätzung und Akzeptanz aller Kontaktperson
    • Gruppen und Einzelgespräche
    • Altersgerechtes Einüben von lebenspraktischen Fähigkeiten, auch behindertengerecht Fertigkeiten trainieren
    • an Fähigkeiten und Fertigkeiten anknüpfen, Ressourcen aufdecken
    • Sicherstellung von notwendigen Therapien und Benutzung von Hilfsmitteln
    • Erziehungsplanung und entsprechende Entwicklungsdiagnostik, Hilfeplangespräche
    • Besuch von Therapeuten, Ärzten, Fachärzten – Verselbständigung, aber Begleitung, wenn erwünscht durch Pädagogen oder durch das Einbeziehen der Eltern möglich
    • Erlebnispädagogische Projekte zur Grenzerfahrung
    • Feriengestaltung durch Projektarbeit
    • Förderung der Kontakte mit dem sozialen Umfeld (Herkunftsfamilie, Freundeskreis und Bekannte, Außenkontakte zu Gleichaltrigen)
    • Arbeiten mit Zielvereinbarungen (z. B. was in bestimmten Zeitabschnitten selbstständig erledigt wird
    • Entwicklung von Lebens- und Zukunftsperspektiven
    • Aufbau Netzwerke
  • 6. Besonderheiten

    Im Lebensorientierter Bereich

    • Einüben von lebenspraktischen Fähigkeiten (Reinigung der Räume, Einkaufen, Wäschepflege, Zubereitung von Speisen)
    • Körper-, Gesundheits- und Sozialpflege/Aufklärungsarbeit
    • Aufstehen mit Hilfe eines eigenen Weckers (Selbstverantwortung tragen)
    • Heranführung an die Selbstverwaltung der zustehenden Finanzen (Teilziele)
    • Umgang mit Bankgeschäften, Girokonto, Sparbuch
    • Planung von Finanzen (ansparen von finanziellen Mitteln) für die Zukunft, erste
    • Miete/Kaution
    • Erstellung eines Finanzplanes (Haushaltsbuch) Einnahmen/ Ausgaben
    • Zukunftsplanung(Miete/Stromkosten/Wasser/Telefon/Versicherung/GEZ)
    • Planung, Anschaffungen für die eigene Wohnung/ schriftliche Aufstellung
    • schrittweise Selbstverwaltung der eigenen Papiere (Ordner anlegen)
    • Umgang mit Behörden üben/ Anträge stellen/ Formulare ausfüllen/ Informationen einholen
    • Planung Auszug ins Betreute Wohnen oder in die eigene Wohnung (Wohnungssuche)
    • Kontaktpflege im Haus/Nachbarschaftshilfe/ Rücksichtnahme auf Nachbarn

     

    Bereich Schule / Ausbildung

    • Beratungen bei Entscheidungen / Schule und Ausbildung
    • Begleitung und Unterstützung bei schulischen und Ausbildungsbelangen
    • auf Wunsch Stützunterricht bei den Hausaufgaben
    • Rückkoppelung mit Lehrern und Ausbildern
    • Unterstützung bei der Organisation von Praktika

     

    Arbeitsprinzipien

    • Partizipation und Empowerment („Hilfe zur Selbsthilfe“)
    • Herausbildung und Wahrnehmung der aktiven und aktivierbaren (sozialen) Ressourcen durch Gesprächs- und Angebotsvielfalt
    • Stufenweise und individuell angepasste Erhöhung der Anforderungen unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse jedes einzelnen Jugendlichen
    • Netzwerkarbeit mit Multiplikatoren
    • Lebenswelt- und Sozialraumorientierung
    • Akzeptanz und Wertschätzung der individuellen Persönlichkeiten als grundlegende Arbeitshaltung

     

    Besonderheiten

    • Sicherung der Langfristigkeit und Nachhaltigkeit unserer Arbeit durch die Prozessbegleitung vom Einzug in die Trainingswohngruppe bis hin zur ambulanten Nachbetreuung im eigenen Wohnraum
    • Das Erzieherteam begleitet die Jugendlichen von der Trainingswohngruppe über das Betreute Wohnen bis hin zur Nachbetreuung im eigenen Wohnraum
    • Durch die Integration der Trainingswohngruppe auf dem Gelände der Kinder- und Jugendhäuser ist die Nachtbesetzung (Notfallversorgung) stets abgesichert
    • In Krisensituationen steht den Jugendlichen eine heiminterne Psychologin zur Verfügung
    • Möglichkeit der Vernetzung mit dem Angebot der gesamten Einrichtung (Kletter- und Grenzerfahrungsprojekte, Arbeitsgemeinschaften usw.)
    • Projektarbeit
    • Feriengestaltung
    • Arbeitsgemeinschaft Sport
    • Teilnahme an Projekten Gruppenübergreifend möglich
    • Gruppenstunden zur Aufklärung der Projektgruppe (Vereinigung) CareLeaver (u.a. Ausgabe von Informationsmaterial, wenn gewünscht Kontaktaufnahme zu CareLeaver – Mitgliedern zur Beratung
  • 7. Qualitätssicherung

    Unter Maßnahmen der Qualitätssicherung und Entwicklung verstehen wir formalisierte, standardisierte und geordnete Teilprozesse, die der Beständigkeit und/ oder der kontinuierlichen Verbesserung unserer einrichtungsspezifischen Qualität dienen.

    Hierzu zählen:

    • Mitarbeiterqualifizierung, externe und interne Fortbildungen
    • Arbeitsorganisation, Arbeitsvorbereitung, Koordination
    • Sämtliche Dokumentation u.a. von Hilfeverläufen, Entwicklungsberichte, Aktennotizen, Erstellung von Dienstplänen, Protokolle von Beratungen und Versammlungen, Heimbeirat, Hilfeplankonferenzen, Beobachtungsprotokollen, Verlaufsdokumentation usw.
    • Nachtdienste werden vom Fachpersonal abgesichert
    • Vernetzung und Kooperation der ambulanten und stationären Bereiche
    • Kooperation mit Netzwerken
    • Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt / Vormund
    • Fachliche Reflexion, Team – und Fallberatungen
    • Supervision
    • Dokumentation und Meldepflicht von Besonderheiten Vorkommnissen und gesetzliche Regelungen zum Kinderschutz § 8a SGB VIII
    • Krisenmanagement
    • Anleitungen von Praktikanten
    • Einarbeitungskonzept Mitarbeiter/innen
    • Konzeptionelle Weiterentwicklung (Standards)
    • Arbeit mit dem sexualpädagogischen Konzept
    • Arbeit mit dem Gewaltschutzkonzept,
    • Medienkonzept i. A.
    • Partizipation und Beschwerdemanagement
    • Externe Möglichkeiten zur Beschwerde sind veröffentlicht in jeder Gruppe / Team (Aushang)
    • Öffentlichkeitsarbeit und Transparenz
    • Arbeit am Qualitätshandbuch – Qualitätsmanagement
    • Beratung zu Entwicklungs- und Investitionsmöglichkeiten
    • Elterncoaching – siehe Konzept
    • Begleitung der Jugendlichen durch Informationen des „Careleaver“ Vereins (bei Bedarf persönliche Kontaktaufnahme gestalten)

     

    Im Rahmen der Qualitätssicherung führen wir eine kontinuierliche Konzeptentwicklung durch. Darüber hinaus sind speziell abrufbare, interne Angebote wie Beratung, Prozessbegleitung und Kriseninterventionen als qualitätserweiternd zu sehen. Entsprechend des Datenschutzgesetzes verpflichtet sich der Einrichtungsträger, einen den Bestimmungen des SGB VIII entsprechenden Schutz der Sozialdaten bei ihrer Erhebung, Verarbeitung und Nutzung zu gewährleisten.

    Die Vereinbarung zum Kinderschutz wurde zwischen dem DRK Kreisverband Östliche Altmark e. V. und Landkreis Stendal als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Dezember 2017 unterzeichnet. Die genauen Leistungsbeschreibungen werden bei Bedarf zugesandt. Die verhandelten Entgelte sind vorhanden und werden ebenfalls bei Bedarf übermittelt.

  • 8. Kontaktdaten der Gruppe

    DRK Kinder und Jugendhäuser „Anne Frank“
    Heerener Str. 29 a 
    39590 Tangermünde

    Trainingswohngruppe

    Erzieherin: A. Arlt / Frau S. Raasch

    Tel.: 039322 / 72 21 22 
    twgdrk-stendal.de